Pflichtverteidiger im Strafrecht: Kosten, Anspruch und Antragstellung

4 Minuten Lesezeit 29.10.2024
Pflichtverteidiger im Strafrecht: Kosten, Anspruch und Antragstellung

Kosten Pflichtverteidiger

Benötigt man einen Strafverteidiger, kann sich diesen jedoch finanziell nicht ohne Weiteres leisten, so besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen sogenannten Pflichtverteidiger.

Eine Pflichtverteidigung bedeutet also letztlich, dass dem Angeklagten ein Verteidiger durch das Gericht zugewiesen wird, um ihn in einem Strafverfahren zu vertreten. Die Pflichtverteidigung tritt in der Regel auf, wenn die Straftat, für die die betroffene Person angeklagt ist, schwerwiegend ist und das Gericht der Ansicht ist, dass der Angeklagte ohne einen Anwalt möglicherweise nicht in der Lage ist, eine angemessene Verteidigung durchzuführen.

Die Pflichtverteidigung kann auch in Fällen angeordnet werden, in denen zum Beispiel ein Angeklagter aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selber angemessen zu verteidigen. In solchen Fällen kann das Gericht die Pflichtverteidigung anordnen, um sicherzustellen, dass der Angeklagte seine Rechte wahrnehmen kann und eine faire Verhandlung erhält.

Woraus ergibt sich der Anspruch auf eine Pflichtverteidigung/einen Pflichtverteidiger?

Der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO). In der Regel wird ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die die Notwendigkeit einer angemessenen Verteidigung zeigen.

Zum Beispiel hat eine Person in Deutschland unter anderem Anspruch auf einen Pflichtverteidiger, wenn:

  • sie wegen einer Straftat angeklagt ist, für die ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe droht,
  • sie sich in Untersuchungshaft befindet,
  • sie körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen,
  • sie aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, sich einen Verteidiger zu leisten.

 

In jedem Fall gilt, dass jeder Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf eine angemessene Verteidigung hat und dass ein Pflichtverteidiger bestellt wird, wenn dies notwendig ist, um dieses Recht zu gewährleisten.

Ist ein Pflichtverteidiger für den Angeklagten kostenlos?

Ein Pflichtverteidiger wird in der Regel vom Gericht bestellt, um eine angemessene Verteidigung für den Angeklagten zu gewährleisten, wenn dieser sich keinen eigenen Anwalt leisten kann oder aus anderen Gründen auf einen Verteidiger angewiesen ist. Der Angeklagte muss für die Kosten des Pflichtverteidigers zunächst nicht selbst aufkommen, wenn er nicht in der Lage ist, dies zu tun.

Die endgültige Entscheidung über die Kostentragung hängt dann jedoch meist vom Ausgang des Verfahrens ab. Im Falle einer Verurteilung sind die Kosten regelmäßig durch den Verurteilten zu tragen. Lediglich im Falle eines Freispruchs oder in Ausnahmefällen (etwa im Bereich des Jugendstrafrechts) trägt der Staat die Kosten für den Pflichtverteidiger.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Pflichtverteidiger in der Regel nur für das Strafverfahren selbst zuständig ist. Wenn der Angeklagte beispielsweise für zivilrechtliche Ansprüche haftbar gemacht wird, muss er möglicherweise selbst einen Anwalt engagieren, um ihn in diesen Angelegenheiten zu vertreten.

Wie hoch sind die Kosten für einen Pflichtverteidiger?

Die Kosten für einen Pflichtverteidiger variieren je nach Land und Gerichtsbarkeit, da die Vergütung für die Dienstleistung von staatlichen Tarifen abhängig ist. In einigen Ländern ist die Vergütung eines Pflichtverteidigers jedoch gesetzlich geregelt und daher unabhängig von der Art des Strafverfahrens oder der Dauer des Verfahrens.

In Deutschland zum Beispiel richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

In jedem Fall ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten für einen Pflichtverteidiger in der Regel zunächst vom Staat getragen werden, wenn der Angeklagte nicht in der Lage ist, einen Anwalt selbst zu bezahlen. Der Staat kann sich die getätigten Auslagen im Falle einer Verurteilung jedoch beim Verurteilten wiederholen.

Wo kann man einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger stellen?

Üblicherweise kann ein Antrag auf einen Pflichtverteidiger bei dem zuständigen Gericht gestellt werden, das für das Strafverfahren zuständig ist. In der Regel kann ein solcher Antrag zu Beginn des Verfahrens gestellt werden oder jederzeit während des Verfahrens, wenn der Angeklagte der Meinung ist, dass ein Verteidiger notwendig ist.

Wenn der Angeklagte bereits einen Anwalt hat, kann er den Antrag auch über seinen Anwalt stellen. Der Antrag muss in der Regel schriftlich gestellt werden und muss die Gründe enthalten, warum der Angeklagte der Ansicht ist, dass ein Pflichtverteidiger notwendig ist. In einigen Fällen kann auch eine mündliche Antragstellung möglich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anforderungen und Verfahrensweisen für einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger je nach Land und Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, um Informationen über die spezifischen Anforderungen und Verfahrensweisen zu erhalten.

Kann man sich einen bestimmten Anwalt als Pflichtverteidiger aussuchen?

In Deutschland hat der Angeklagte grundsätzlich kein Recht darauf, einen bestimmten Anwalt als Pflichtverteidiger auszuwählen. Die Auswahl des Anwalts obliegt in der Regel dem Gericht oder der zuständigen Behörde, die den Pflichtverteidiger bestellt. Dabei wird in der Regel ein Anwalt ausgewählt, der für das jeweilige Strafverfahren besonders qualifiziert ist und keine Interessenkonflikte hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn der Angeklagte bereits einen Anwalt beauftragt hat und dieser Anwalt über die notwendige Qualifikation als Pflichtverteidiger verfügt, kann er vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt werden. Der Angeklagte kann auch einen Antrag stellen, um einen bestimmten Anwalt als Pflichtverteidiger zu bekommen, wenn dieser über die notwendige Qualifikation verfügt und bereit ist, das Mandat anzunehmen. Die Genehmigung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Verfügbarkeit des Anwalts und den Ressourcen des Gerichts.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass unabhängig davon, wer als Pflichtverteidiger bestellt wird, dieser Anwalt eine angemessene Verteidigung für den Angeklagten sicherstellen sollte. Der Pflichtverteidiger hat die Pflicht, die Interessen des Angeklagten zu vertreten und ihm bei jedem Schritt des Strafverfahrens beizustehen.

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