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Fahndungsmaßnahmen

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Verstehen Sie die verschiedenen Aspekte von Fahndungsmaßnahmen im Strafrecht, wie Ausschreibungen zur Festnahme oder Ermittlung ladungsfähiger Anschriften. Erfahren Sie, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie von solchen Maßnahmen betroffen sind.

2 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Zusammenfassung
Fahndungsmaßnahmen

Bei Fahndungsmaßnahmen ist zu unterscheiden ob es sich um eine reine Ausschreibung handelt, um eine ladungsfähige Anschrift in Erfahrung zu bringen, oder aber ob es sich um eine Ausschreibung zur Festnahme handelt. Beide Maßnahmen werden durch das Gericht veranlasst, sofern Personen in einem Strafverfahren als Angeschuldigte aufgefunden werden sollen.

Wie erfahre ich, dass ich von der Polizei gesucht werde?

Hiervon erfahren Sie nicht immer, auch weil Polizei und Gericht bei Haftbefehlen für gewöhnlich auf das Überraschungsmoment setzen.

Sofern Sie zur Festnahme ausgeschrieben wurden, weil Sie einen früheren Gerichtstermin unentschuldigt nicht wahrgenommen haben, ist es möglich, dass Ihr Strafverteidiger hiervon weiß, welchen Sie konsultieren sollten. Sollte es sich bei einer Ausschreibung zur Festnahme um eine Durchsetzung für einen Strafantritt oder auch um die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe handeln, wird Ihnen zuvor Post zugesandt worden sein, welche die Festnahmeausschreibung androht. Regelmäßig nicht mitgeteilt wird Ihnen jedoch, falls ein Haftbefehl gem. den §§ 112 StPO, z. B. wegen Fluchtgefahr, gegen Sie vorliegt.

Sofern Sie lediglich ausgeschrieben worden sind, um eine ladungsfähige Anschrift von Ihnen zu ermitteln, erfahren Sie hiervon, weil Sie etwa bei Routineverkehrskontrollen oder am Flughafen kurz gestoppt und nach Ihrer Anschrift befragt werden. Im Anschluss hieran können Sie sich frei bewegen. Es kann in diesen Fällen auch sein, dass die Polizei z. B. Nachbarn und Familie nach Ihrem Aufenthaltsort befragt und Sie an Ihrer letzten bekannten Anschrift versucht aufzusuchen.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob nach Ihnen gefahndet wird, bietet sich regelmäßig an, dies mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen. Wie versuchen in diesen Fällen durch Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden und Akteneinsicht in die Ermittlungsakte herauszufinden, ob Sie durch die Polizei gesucht werden und ob ggf. sogar ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. In einer anschließenden Beratung des Sachverhaltes erarbeiten wir dann zusammen das weitere Vorgehen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich erfahre, dass die Polizei mich sucht?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Um ein weiteres Vorgehen zu besprechen, ist eine vorherige Akteneinsicht erforderlich. In einigen Fällen kann etwa durch ein freiwilliges Stellen bei Polizei bzw. Gericht der Haftbefehl noch abgewandt werden oder dieser zumindest gegen Auflagen (z. B. Kaution und Meldeauflagen) außer Vollzug gesetzt werden. Wir beraten Sie als Ihre Strafverteidiger in Ihrem Fall gerne mit unserer jahrelangen Erfahrung an unseren Standorten und darüber hinaus bundesweit.

In welchen Fällen werden Personen gesucht?

Sofern das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft Sie sucht, ist in aller Regel ein Strafverfahren gegen Sie anhängig, d. h. Sie sind Beschuldigter eines Strafverfahrens. Je nach Schwere des Anklagevorwurfs werden Sie zur Festnahme oder lediglich zur Ausschreibung ausgeschrieben.

Es gibt jedoch auch Suchvermerke anderer Institutionen, z. B. von Krankenkassen. Diese entstehen, falls dort Forderungen nicht beglichen werden und eine Anschrift von Ihnen nicht bekannt ist.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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