Allgemeines Strafrecht
– Raub,
– Körperverletzung,
– Diebstahl
– und weitere
In Notfällen 24h erreichbar
Immer für Sie da
In Notfällen 24h erreichbar
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Die Strafverteidiger der Kanzlei Göbel & Partner sind für Sie da.
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
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Wir vertreten Sie kompetent und engagiert in den folgenden Rechtsgebieten.
– Steuerhinterziehung
– Insolvenzstrafrecht
– Betrug
– und weitere
– Mord
– Totschlag
– Körperverletzung mit Todesfolge
– und weitere
– Besitz von Betäubungsmitteln
– Handel / Einfuhr von Betäubungsmitteln
– Anbau / Herstellung von Betäubungsmitteln
– und weitere
– Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung,
– Sex oder Missbrauch von Schutzbefohlenen
– Zuhälterei
– und weitere
– Fahren ohne Fahrerlaubnis
– Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
– Trunkenheit im Straßenverkehr
– und weitere
– Gewässer- / Bodenverunreinigungen
– Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
– Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
– und weitere
– Bußgeldbescheid
– Entziehung der Fahrerlaubnis
– Verstöße gegen das Gaststättengesetz
– und weitere
Die Kanzlei Göbel und Partner vertritt bundesweit Mandanten in den Bereichen des Strafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Unsere Strafverteidiger (mit Fachanwaltstitel für Strafrecht) verfügen über eine jahrelange Berufserfahrung im strafrechtlichen Bereich und betreuen sowohl Mandanten in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts als in auch in den Bereichen des allgemeinen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Selbstverständlich gehört auch die Angehörigenbetreuung zu unserem täglichen Aufgabengebiet. Wenn Sie an einer strafrechtlichen Beratung oder Verteidigung interessiert sind, setzen Sie sich gerne mit uns über den kostenlosen Erstkontakt in Verbindung. In Notfällen sind wir über unsere Notfallrufnummer jederzeit für Sie erreichbar.
(Rechtsanwälte Göbel & Partner – Fachanwalt für Strafrecht – bundesweite Verteidigung)
Unsere Beratung und Vertretung umfasst beispielsweise die Mandantenbetreuung bei Durchsuchungen, bei vorläufigen Festnahmen, bei Zeugenvernehmungen, bei der Beratung im Jugend- und Verkehrsstrafrecht, sowie die Unterstützung in der Strafvollstreckung, die Strafverteidigung im Prozess, die Unterstützung als Zeugenbeistand, die Aufklärung über strafrechtliche Risiken bei der Privat- oder Firmeninsolvenz, usw. An unseren Standorten in Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach können Sie uns jederzeit zu einem persönlichen Gespräch aufsuchen und strafrechtliche Fragen kurzfristig klären. Als Beschuldigte/r können Sie sich in jedem strafrechtlichen Verfahrensstadium (also auch schon im Ermittlungsverfahren) an einen Strafverteidiger wenden, der Ihnen beratend zur Seite steht. Bitte beachten Sie, dass im Strafverfahren grundsätzlich zwischen Pflicht- und Wahlverteidigern zu unterscheiden ist. So wird ein Pflichtverteidiger grundsätzlich vom Gericht bestimmt, wohingegen ein Wahlverteidiger durch den Angeklagten selbst bestimmt werden kann. Vor allem in Fällen der notwendigen Verteidigung ist die Unterstützung eines im Bereich des Strafrechts spezialisierten Rechts- bzw. Fachanwalts zwingend erforderlich. So zum Beispiel, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, ein Berufsverbot droht, die vorgeworfene Tat besonders schwer ist oder die Sach- und Rechtslage besonders kompliziert erscheint, sowie in Fällen, in denen sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.
(Strafverteidigung bundesweit – Rechtsanwälte Göbel & Partner – Fachanwalt für Strafrecht)
Aktuelle strafrechtliche Entwicklungen in der Rechtsprechung können Sie über unseren Strafrechts-Blog verfolgen. Sie können auch über die Internetdienste Google+, Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter oder YouTube mit uns in Kontakt treten und gegebenenfalls über die aktuellen Themen des Strafrechts-Blog mit uns diskutieren. Auch über die Internetplattform “www.anwalt.de“ können Sie uns kontaktieren. Die Rechtsanwälte und Strafverteidiger (mit Fachanwaltstitel für Strafrecht) der Kanzlei Göbel & Partner bilden sich ständig fort. So ist gewährleistet, dass Sie immer entsprechend dem neuesten Stand der Rechtsprechung von uns beraten werden. Darüber hinaus sind unsere Strafverteidiger auch Mitglieder im Düsseldorfer Anwaltsverein, dem deutschen Anwaltsverein, dem Forum Junge Anwaltschaft und der Düsseldorfer Rechtsanwaltskammer.
Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. An unseren Standorten in Düsseldorf (Düsseldorfer Straße 25A, 40545 Düsseldorf), Köln (Mehlemerstrasse 24, 50968 Köln) und Mönchengladbach (Alter Markt 43-46, 41061 Mönchengladbach) heißen wir Sie gerne zu einem persönlichen Beratungsgespräch willkommen.
– Ihre Strafverteidiger der Kanzlei Göbel & Partner –
Neues und Interessantes aus dem Strafrecht.
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Bei dem Subventionsbetrug gemäß § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich um einen häufig unterschätzen Straftatbestand, der jedoch gerade in der jüngeren Vergangenheit im Zuge der Corona-Pandemie und der damit einhergehend zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen an Bedeutung gewonnen hat. Da uns hierzu vermehrt Fragen erreichen, soll nachfolgend ein kurzer Überblick über das Delikt sowie…
Neue Regelungen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch den Bundestag beschlossen Ende März 2021 wurde durch den Deutschen Bundestag ein neues Gesetzespaket beschlossen, welches sich mit sexualisierter Gewalt gegen Kinder befasst. Durch das Gesetzespaket werden insbesondere Aspekte in den folgenden drei Kategorien umgesetzt: Es erfolgt eine erhebliche Verschärfung der entsprechenden strafrechtlichen Regelungen. Die Strafverfolgung…
Alkohol am Steuer und der „Idiotentest“ – Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil zur Zulässigkeit einer MPU Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 17. März 2021 (BVerwG 3 C 3.20) eine interessante Entscheidung zu einem Thema getroffen, das im Bereich des Verkehrsstrafrechts eine Rolle spielt und schon so manchen Autofahrer Nerven gekostet haben dürfte – die medizinisch-psychologische…
Wer als Fahrer eines Autos während der Fahrt einen (elektronischen) Taschenrechner benutzt, verrechnet sich möglicherweise schneller als gedacht… … und zwar nicht nur im Hinblick auf die mit dem Taschenrechner vorgenommene Kalkulation, sondern vor allem im Hinblick auf einen bußgeldbewährten Tatbestand! Die dem Beschluss zugrunde liegende Fragestellung Im Dezember 2020 (Beschluss vom 16. Dezember 2020…
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