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Ladung Strafantritt

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Erfahren Sie, was eine Ladung zum Strafantritt nach rechtskräftiger Verurteilung bedeutet. Entdecken Sie, wie Sie sich verhalten sollten, wann Sie mit der Ladung rechnen können und wie Strafaufschub beantragt werden kann.

3 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Zusammenfassung
Ladung Strafantritt

Nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bevorstehen. Dies ist in denen Fällen zu erwarten, in denen Sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe (d.h. Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird) verurteilt wurden oder auch weil Sie eine Geldstrafe aus einer Verurteilung nicht gezahlt haben (sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“). Hierfür wird Ihnen dann eine sogenannte Ladung zum Strafantritt zugestellt, aus der sich ergibt, wann und wo Sie zur Verbüßung Ihrer Strafe an der Justizvollzugsanstalt vorstellig werden sollen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich eine Ladung zum Strafantritt erhalte?

Wenn Sie eine Ladung zum Strafantritt erhalten, ist das Strafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, sodass Sie grundsätzliche gegen eine Verurteilung nicht mehr vorgehen können. Um sich mögliche Vorteile in der Haft zu erhalten (zB. bessere Aussichten auf eine vorzeitige Entlassung oder offenen Vollzug), ist es ratsam, der Ladung pünktlich Folge zu leisten. Selbstverständlich können auch wir den Sachverhalt zuvor mit Ihnen beraten; jedoch müssen Sie regelmäßig mit deutlichen Nachteilen rechnen, wenn Sie Ihrer Ladung zum Strafantritt nicht fristgemäß nachkommen.

Wie schnell muss ich nach einer Verurteilung mit einer Ladung zum Strafantritt rechnen?

Dies ist von Fall zu Fall und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Da auch die Justiz bzw. der Strafvollzug Zeit benötigt alle Formalien in die Wege zu leiten, stehen zwischen der rechtskräftigen Verurteilung und dem Termin zu dem Sie in der Justizvollzugsanstalt vorstellig werden sollen häufig mindestens 6-8 Wochen Zeit.

Gibt es Nachteile, wenn ich der Ladung zum Strafantritt, z.B. von der Staatsanwaltschaft keine Folge leiste?

Sofern Sie einer Ladung zum Strafantritt nicht pünktlich nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie zur Festnahme ausgeschrieben werden. Es würde dann ein sogenannter Vollstreckungshaftbefehl gegen Sie erlassen werden. Ferner können Sie Nachteile in der Haft haben, da es schwieriger sein wird, eine positive Entscheidung auf vorzeitige Entlassung oder auch den sogenannten offenen Vollzug zu erwirken.

Kann ich eine Ladung zum Strafantritt abwenden?

Dies ist in den Fällen möglich, in denen Sie eine Ladung zum Strafantritt bekommen ha- ben, weil Sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben (sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“). Sie können dann noch bis zu dem Termin, zu dem Sie in der Justizvollzugsanstalt vorstellig werden sollen, den ausstehenden Betrag einzahlen, sodass die Ersatzfreiheitsstrafe hin- fällig wird. Auch noch während Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe können Sie den dann noch offenen Betrag zahlen, sodass Sie entsprechend früher aus der Haft entlassen wer- den. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Strafaufschub zu stellen.

Was bedeutet Strafaufschub?

Falls die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe bevorsteht und eine Ladung zum Strafantritt vorliegt, kann dieser Termin verschoben und auf einen späteren Termin gelegt werden. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gern stehen wir wir für eine Besprechung in unseren Kanzleiräumlichkeiten in Düsseldorf, Köln, Mönchengladbach, Kleve, aber auch bundesweit zur Verfügung.

Wann kann ich einen Antrag auf Strafaufschub stellen?

Dies sollte spätestens innerhalb der Ladungsfrist zu erfolgen. Die Ladungsfrist ist der zugestellten Ladung zu entnehmen.

Wer ist hinsichtlich des Antrages auf Strafaufschub zuständig?

Über den Antrag auf Strafaufschub ist grundsätzlich die Vollstreckungsbehörde, das heißt die Staatsanwaltschaft zuständig. In Jugendsachen gelten hier Besonderheiten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Strafaufschub?

Bestenfalls stellt Ihr Strafverteidiger schriftlich und fristgemäß nach eingehender Besprechung einen Antrag. Dieser sollte je nach Sachverhalt ausführlich und gut begründet werden, damit dieser erfolgreich ist.

Für welche Zeitraum ist ein Strafaufschub möglich?

Dies ist für einen Zeitraum von maximal vier Monaten möglich.

Kann ich gegen eine negative / abschlägige Entscheidung auf Strafaufschub vorgehen?

Sie können hiergegen mit der Einlegung einer Beschwerde vorgehen. Hierbei können Einwendungen nach § 458 StPO geltend gemacht. Das Gericht des ersten Rechtszuges bzw. der ersten Instanz ist hierfür zuständig. Wenn Sie beispielsweise gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf Berufung eingelegt haben und auch vor dem Landgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, sind die Einwendungen im Rahmen einer Beschwerde beim Amtsgericht Düsseldorf anzubringen.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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