Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.10.2014 entschieden, dass ein 46-Jähriger Mann nach Diebstahl einer Wodkaflasche zum Preis von 4,99 € für einen Monat und eine Woche ins Gefägnis muss. Grund für dieses hohe Strafmaß ist das umfangreiche Vorstrafenregister des 46-Jährigen Mannes und die Tatsache, dass er zuvor bereits fünf mal zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Strafmildernd für den Angeklagten waren hierbei sogar noch, dass die Wodkaflasche unbeschadet in den Lebensmittelmarkt zurückgelangte und der Mann die Tat eingestand.
Freiheitsstrafe nach Bagatelldelikt
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23.08.2023
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Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger