Unsere Rechtsgebiete
Erfahren Sie mehr über unsere umfangreiche Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten. Rechtsanwälte Göbel & Partner ist die Kanzlei für kompetente Rechtsberatung.
Die Formulierung „Allgemeines Strafrecht“ ist nicht gesetzlich oder anderweitig eindeutig festgelegt. Dennoch herrscht weitgehende Einigkeit unter Juristen, dass hierunter solche Delikte zu verstehen sind, die direkt im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.
Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt eine Bezeichnung für solche Delikte dar, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dies kann sowohl den Handel mit als auch den Konsum von Drogen umfassen. Seine rechtliche Grundlage findet das Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
Das Strafgesetzbuch (StGB) gibt keine genaue Definition für den Begriff des Wirtschaftsstrafrechts vor. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass vom Wirtschaftsstrafrecht diejenigen Strafvorschriften umfasst sind, die im Bereich der Wirtschaftskriminalität angesiedelt sind. Die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts nimmt seit Jahren kontinuierlich zu.
Das Jugendstrafrecht lässt sich als Teil des Allgemeinen Strafrechts einordnen. Wesentliche Besonderheit ist jedoch das speziell für das Jugendstrafrecht geltende Prozessrecht, welches im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt ist.
Das Kapitalstrafrecht umfasst diejenigen Straftaten, deren Strafandrohung besonders hoch ist. Dies sind die in § 74 Abs. 2 GVG und § 120 Abs. 2 GVG genannten Straftaten, mithin solche, die gegen das Leben einer Person gerichtet sind, sog. Straftaten mit Todesfolge.
Das Sexualstrafrecht stellt ein ganz besonderes Teilgebiet des Strafrechts dar. Neben den vielfältigen juristischen Themen kommen hier fast immer noch Aspekte hinzu, die sich aus der Brisanz des Themas ergeben.
Das Verkehrsstrafrecht stellt einen Teilbereich des Strafrechts dar, der wohl für die meisten Erwachsenen sehr praxisnah ist. Dies dürfte nicht zuletzt auch daran liegen, dass ein Großteil aller Führerscheininhaber früher oder später im Laufe ihrer Fahrpraxis (jedenfalls am Rande) Berührungspunkte zum Verkehrsstrafrecht haben.
Beim Umweltstrafrecht handelt es sich um eine Rechtsmaterie, die sich in den vergangenen Jahren unglaublich schnell entwickelt hat. Der Schutz der Umwelt hat heutzutage eine deutlich größere Bedeutung, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Es sanktioniert ordnungsrechtliche Zuwiderhandlungen, die der Gesetzgeber aufgrund geringeren Unrechtsgehalts als nicht strafwürdig und damit auch nicht strafbedürftig erachtet.