Eine Mutter (71) und ihr Sohn (44) wurden angeklagt, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt und damit Handel getrieben zu haben. Die Angeklagten hatten zwischen September und November 2014 in fünf Fällen jeweils etwa 1 kg Kokain aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt in der Absicht hiermit Handel zu treiben. Der Hauptangeklagte 44-jährige Sohn hatte das Kokain jeweils über eine Fähre nach Borkum verbracht und anschließend per Flugzeug aufs niedersächsische Festland. Hier habe dann die Mutter das Kokain in Empfang genommen. Bei der letzten Fahrt sei die Mutter auch schon in den Niederlanden dabei gewesen, wobei das Rauschgift dann bei einer Kontrolle entdeckt wurde.
Gegen den Sohn verhängte das LG Osnabrück wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten.
Die Mutter wurde wegen Beihilfe zu den vorgenannten Delikten in vier Fällen schuldig gesprochen und in einem Fall als Mittäterin. Das LG Osnabrück verhängte hier eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren.