Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat einen 21-jährigen Angeklagten nach einem heftigen Schlag gegen den Kopf eines sieben Wochen alten Säuglings wegen schwerer Misshandlung Schutzbefohlener in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlertzung verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, dem Kleinkind seiner damaligen Freundin einen schweren Schlag gegen den Kopf versetzt zu haben. Das eingeholte Gutachten hatte ergeben, dass das Kleinkind ein schweres Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung durch den Schlag erlitten habe, wodurch es in akuter Lebensgefahr schwebte. Folgeschäden seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Der 21-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.