Nötigung im deutschen Strafrecht

6 Minuten Lesezeit 22.10.2023
Nötigung im deutschen Strafrecht

Die Nötigung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der in den §§ 240 und 241 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Sie beschreibt eine Handlung, bei der eine Person eine andere Person unter Druck setzt, um sie zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen. Diese Handlung muss rechtswidrig sein, was bedeutet, dass sie nicht durch rechtliche Gründe wie Notwehr oder Notstand gerechtfertigt sein darf.

Elemente der Nötigung:

Gewalt oder Drohung: Um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen, muss der Täter entweder physische Gewalt anwenden oder mit einer schweren Drohung arbeiten. Gewalt kann körperliche Gewalt sein, während eine Drohung die Aussicht auf ein empfindliches Übel für das Opfer einschließt, wenn es nicht gehorcht. Empfindliches Übel: Das empfindliche Übel, das angedroht wird, kann sowohl physisch als auch psychisch sein. Es kann finanzielle Schäden, Rufschädigung oder andere Nachteile umfassen, die das Opfer erheblich belasten.

Strafmaß bei Nötigung:

Die Nötigung ist ein Vergehen und wird gemäß § 240 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn die Nötigung unter Anwendung von Waffen oder erheblicher Gewalt begangen wird, handelt es sich um eine qualifizierte Nötigung, die mit einer höheren Strafe geahndet werden kann.

Der Grundtatbestand der Nötigung (§ 240 StGB)

  1. Handlung: Eine Nötigung liegt vor, wenn jemand einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.
  2. Gewalt: Gewalt kann körperliche Gewalt oder die Androhung von körperlicher Gewalt sein.
  3. Drohung: Eine Drohung besteht aus der in Aussicht gestellten Zufügung eines empfindlichen Übels, das geeignet ist, den Bedrohten zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
  4. Empfindliches Übel: Dies umfasst sowohl körperliche als auch seelische Beeinträchtigungen, finanzielle Nachteile oder auch rechtliche Konsequenzen.
  5. Rechtswidrigkeit: Die Nötigungshandlung muss rechtswidrig sein, das bedeutet, sie darf nicht durch ein Rechtfertigungsgrund, wie Notwehr oder Notstand, gedeckt sein.

Qualifizierte Nötigung (§ 240a StGB):

In bestimmten Fällen wird die Nötigung als qualifizierte Nötigung bestraft, wenn sie beispielsweise mittels einer Waffe oder unter Anwendung von erheblicher Gewalt ausgeübt wird. Die Strafe für qualifizierte Nötigung ist in der Regel höher.

Versuch (§ 241 StGB):

Auch der Versuch der Nötigung ist strafbar, d.h., wenn jemand den anderen zur Nötigung bestimmen will, aber die Tat aus irgendeinem Grund nicht vollendet wird.

Beispiele für Nötigung:

Hier sind einige Beispiele für Situationen, die als Nötigung nach deutschem Strafrecht gemäß § 240 StGB angesehen werden könnten:

  1. Aggressives Verhalten im Straßenverkehr: Ein Autofahrer drängelt und hupt ununterbrochen, um den Fahrer vor sich dazu zu bringen, schneller zu fahren. Dabei riskiert er eine gefährliche Situation auf der Straße.
  2. Erpressung mit Drohung: Ein Vermieter droht seinem Mieter damit, ihn aus der Wohnung zu werfen, wenn er nicht sofort eine Mietzinserhöhung akzeptiert. Er nutzt die Angst des Mieters vor dem Verlust des Wohnraums aus, um ihn zur Zustimmung zu zwingen.
  3. Häusliche Gewalt: Ein Partner bedroht den anderen mit körperlicher Gewalt, um ihn zur Duldung bestimmter Verhaltensweisen oder zur Unterlassung bestimmter Aktivitäten zu zwingen.
  4. Bossing am Arbeitsplatz: Ein Vorgesetzter droht einem Angestellten mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, wenn er nicht unbezahlte Überstunden leistet oder Aufgaben ausführt, die nicht zu seinen normalen Arbeitspflichten gehören.
  5. Bedrohung eines Zeugen: Jemand bedroht einen Zeugen vor Gericht, um ihn dazu zu bringen, seine Aussage zu ändern oder zurückzuziehen, damit der Täter nicht strafrechtlich verfolgt wird.
  6. Online-Stalking mit Drohungen: Eine Einzelperson verfolgt eine andere Person online und sendet ihr wiederholt bedrohliche Nachrichten oder Bilder, um sie einzuschüchtern oder zu erpressen.

Diese Beispiele veranschaulichen unterschiedliche Formen von Nötigungshandlungen, bei denen entweder Gewalt oder die Androhung von schweren Konsequenzen verwendet wird, um eine Person zu einer bestimmten Handlung zu zwingen oder sie zu einer Duldung zu veranlassen.

Besondere Regelungen:

Besondere Bedeutung erlangt die Regelung im Kontext der Nötigung im Straßenverkehr (siehe auch weiter oben das Beispiel Nr. 1), wenn die Nötigung im Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen steht.

Die Nötigung im Straßenverkehr ist ein schwerwiegender Straftatbestand im deutschen Rechtssystem. Sie ist ebenfalls über § 240 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt und bezieht sich speziell auf Vergehen, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen stattfinden. So sollen die Sicherheit auf den Straßen gewährleistet und Verkehrsrowdys zur Rechenschaft gezogen werden.

Elemente der Nötigung im Straßenverkehr:

  1. Handlung: Um den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr zu erfüllen, muss der Täter gezielt Handlungen setzen, die den Verkehr gefährden oder behindern. Dies kann beispielsweise durch übermäßiges Drängeln, rücksichtsloses Überholen, abruptes Bremsen ohne erkennbaren Grund oder das Blockieren von Fahrspuren geschehen.
  2. Gefährdung oder Behinderung: Die Handlungen des Täters müssen dazu führen oder zumindest geeignet sein, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder erheblich zu behindern. Dies kann zu Unfällen führen oder das reibungslose Fließen des Verkehrs stören.
  3. Vorsatz und Rechtswidrigkeit: Der Täter muss die Handlungen vorsätzlich ausführen, und sie dürfen nicht durch rechtliche Gründe wie Notwehr oder Notstand gerechtfertigt sein. Es muss also beabsichtigt sein, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu behindern.

Strafmaß:

Zusätzlich zu der Strafe nach § 240 StGB (Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

Konkrete Beispiele für eine Nötigung im Straßenverkehr:

  • Ein Autofahrer fährt aggressiv dicht auf das Fahrzeug vor ihm auf, um den Vordermann zu drängen, schneller zu fahren.
  • Ein Lkw-Fahrer blockiert absichtlich die Autobahnspur und hindert andere Fahrzeuge daran, zu überholen.
  • Ein Motorradfahrer führt gefährliche Stunts auf der Autobahn durch und gefährdet dadurch andere Verkehrsteilnehmer.

Natürlich kommt es bei der Beurteilung der Strafbarkeit immer auf den Einzelfall an und sind alle Umstände der jeweiligen Situation zu berücksichtigen. Insofern dienen auch die vorstehenden Beispiele lediglich dazu, Ihnen eine erste Idee zu vermitteln, in welchen Szenarien eine Strafbarkeit wegen Nötigung (im Straßenverkehr) gegeben sein kann.

Bedeutung der Nötigung im Straßenverkehr:

Die Nötigung im Straßenverkehr ist eine ernste Angelegenheit, da sie nicht nur das Leben und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch das Vertrauen in die Verkehrsregeln und -vorschriften untergräbt. Um die Straßen sicher zu halten und schwerwiegende Unfälle zu verhindern, ist es wichtig, Nötigungsfälle im Straßenverkehr zu melden und rechtliche Schritte einzuleiten, wenn man Zeuge oder Opfer eines solchen Vorfalls wird. Gerade in den letzten Jahren ist mit den immer schnellen fahrenden Autos und steigenden technischen Möglichkeiten die Bedeutung der Nötigung im Straßenverkehr enorm gestiegen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln und das respektvolle Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sind von entscheidender Bedeutung, um die Straßen sicherer und angenehmer für alle zu gestalten.

Zusammenfassung zur Nötigung

Die Nötigung ist ein ernst zu nehmendes Vergehen, das die Freiheit und Sicherheit der Menschen bedroht. Das deutsche Strafrecht schützt Individuen vor solchen Übergriffen und sieht entsprechende Strafen vor, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Bei Verdacht auf Nötigung ist es ratsam, rechtliche Schritte einzuleiten und die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu wahren und die Strafverfolgung sicherzustellen. Als Strafverteidiger beziehungsweise auf das Strafrecht spezialisierte Anwälte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie also beispielsweise eine Anzeige wegen Nötigung erhalten haben oder auch selber Opfer einer Nötigung geworden sein, nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und verteidigen Sie im Bedarfsfall durch den gesamten Strafprozess hindurch. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von uns kompetent und individuell beraten. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg und helfen Ihnen bei Ihrer Verteidigung!

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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