Aufrduck „FCK CPS“ auf Tasche stellt Beleidigung dar

1 Minuten Lesezeit 23.08.2023
Aufrduck „FCK CPS“ auf Tasche stellt Beleidigung dar

Im Rahmen einer Kundgebung „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ trug eine 19-jährige Studentin in München eine Umhängetasche mit der Aufschrift „FCK CPS“ (Fuck Cops) sichtbar mit sich. Ein Polizist machte sie darauf aufmerksam, dass dies eine Beleidigung darstelle und sie aufgefordert die Tasche zu verdecken. Dieser Aufforderung kam die 19-Jährige zunächst nach und verdeckte die Tasche mit ihrer Jacke. Kurz drauf an entdeckte jedoch ein anderer Polizist und dessen Dienstvorgesetzter, dass die 19-Jährige die Tasche mit der Aufschrift offen mit sich herumtrug. Sie erstatteten Anzeige gegen die 19-Jährige wegen Beleidigung.

Das Amtsgericht München sah in der Aufschrift „FCK CPS“ eine Missachtung gegenüber der Polizei, die die Angeklagte mit dem Tragen auch zum Ausdruck bringen wollte. Die bewusste Diffamierung der zum Schutz der Demonstrationsteilnehmer eingesetzten Polizei sei als besonders verwerflich einzustufen. Das AG München verurteilte die Angeklagte wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu 32 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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