Betrug im deutschen Strafrecht: Rechtsanwalt für effektive Verteidigung

7 Minuten Lesezeit 22.10.2023
Betrug im deutschen Strafrecht: Rechtsanwalt für effektive Verteidigung

Der Betrug im deutschen Strafrecht ist in den §§ 263 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Hier sind die relevanten Regelungen:

  1. Betrug (§ 263 StGB): Der Betrugstatbestand gemäß § 263 StGB lautet in seinem Grundtatbestand wie folgt:

    „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“


    Dies bedeutet, dass eine Person wegen Betrugs bestraft werden kann, wenn sie absichtlich durch Täuschungshandlungen einen anderen dazu bringt, sein Vermögen zu schädigen, indem dieser Geld oder andere Vermögenswerte überträgt. Besondere Bedeutung hat die Straftat auch im Kontext von Corona erhalten, als es darum ging, die sogenannten Corona-Hilfen zu erhalten.
  2. Computerbetrug (§ 263a StGB): Diese Vorschrift betrifft Betrugstaten, die unter Nutzung von Datenverarbeitungssystemen begangen werden. Computerbetrug liegt vor, wenn jemand durch unrichtige Gestaltung des Programms, unbefugte Verwendung von Daten oder vergleichbare Handlungen zu seinem eigenen oder einem fremden Vermögensvorteil gelangt.
  3. Subventionsbetrug (§ 264 StGB): Dieser Paragraph betrifft Fälle, in denen Subventionsbetrug begangen wird. Wer Subventionsleistungen erschleicht oder überhöhte Subventionsleistungen erhält, macht sich strafbar.
  4. Kreditbetrug (§ 265b StGB): Dieser Paragraph behandelt Betrugshandlungen im Zusammenhang mit Krediten und Darlehen. Wenn jemand etwa bewusst falsche Angaben macht, um einen Kredit zu erhalten, kann dies als Kreditbetrug gelten.
  5. Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB): Hier geht es um betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, wie beispielsweise betrügerische Geschäftsmodelle oder Anlagebetrug.
  6. Subventionsbetrug bei Agrarsubventionen (§ 265c StGB): Dieser Paragraph betrifft speziell den Subventionsbetrug im Bereich der Agrarsubventionen.
  7. Versicherungsbetrug (§ 263 StGB): Versicherungsbetrug kann auch nach § 263 StGB verfolgt werden, wenn jemand falsche Angaben macht, um von einer Versicherung Geld zu erhalten. Die Auflistung zeigt, dass es eine ganze Reihe an Betrugsstraftaten gibt. Auf die wichtigsten soll nachstehend genauer eingegangen werden.

Tatbestand:

Der Grundtatbestand des Betrugs (§ 263 StGB):

Der Betrug gemäß § 263 StGB setzt folgende Tatbestandsmerkmale voraus:

  1. Täuschungshandlung: Der Täter muss eine Täuschungshandlung begehen. Das bedeutet, er muss aktiv falsche Angaben machen, wahrheitswidrige Darstellungen geben, Tatsachen verfälschen oder Informationen unterdrücken. Diese Handlung soll dazu führen, dass das Opfer in einen Irrtum versetzt wird.
  2. Irrtumserregung: Die Täuschungshandlung muss geeignet sein, beim Opfer einen Irrtum hervorzurufen oder aufrechtzuerhalten. Das Opfer muss infolge der Täuschungshandlung einen falschen Eindruck von den Tatsachen haben.
  3. Vermögensverfügung: Das Opfer muss aufgrund des Irrtums eine Vermögensverfügung treffen. Das bedeutet, es muss aufgrund des Irrtums Geld, Wertgegenstände, Rechte oder andere Vermögenswerte an den Täter oder einen Dritten übertragen oder verlieren.
  4. Schädigung des Opfers: Die Täuschungshandlung muss dazu führen, dass das Opfer einen Vermögensschaden erleidet. Das Opfer muss tatsächlich finanziell benachteiligt werden.
  5. Vorsatz: Es handelt sich beim Betrug um ein reines Vorsatzdelikt, welches nicht fahrlässig begangen werden kann.
  6. Bereicherungsabsicht: Der Täter muss handeln, um sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Vorsatz muss also darauf gerichtet sein, eine Bereicherung auf Kosten des Opfers zu erreichen.

Wichtig ist zu beachten, dass keine Ansprüche auf die Bereicherung bestehen, etwa weil der (vermeintliche) Betrüger noch einen Zahlungsanspruch gegen das (vermeintliche) Opfer hat.

Weitere Betrugsdelikte

Wie bereits weiter oben ausgeführt, existieren im deutschen Strafrecht noch einige weitere Betrugsdelikte, die spezifische Bereiche betreffen. Je nach Ausprägung setzen die verschiedenen Tatbestände unterschiedliche weitere Tatbestandsmerkmale voraus.

So ist etwa der Computerbetrug gemäß § 263a StGB eine spezielle Form des Betrugs im deutschen Strafrecht, bei dem Täuschungshandlungen unter Verwendung von Datenverarbeitungssystemen begangen werden. Für den Tatbestand des Computerbetrugs gelten einige besondere Voraussetzungen, die sich von den allgemeinen Voraussetzungen des Betrugs gemäß § 263 StGB unterscheiden. Zu den besonderen Voraussetzungen des Computerbetrugs gehören insbesondere:

  • Datenverarbeitungssystem: Der Täter muss ein Datenverarbeitungssystem verwenden oder Daten daraus manipulieren. Dies kann beispielsweise die unbefugte Verwendung von Passwörtern, Hacking oder das Einschleusen von Schadsoftware in Computer- oder Netzwerksysteme umfassen.
  • Unrichtige Gestaltung des Programms: Der Täter kann auch dann wegen Computerbetrugs bestraft werden, wenn er die unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms ausnutzt, um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Dies bezieht sich auf Fälle, in denen Softwarefehler oder Schwachstellen ausgenutzt werden.

Strafen und Konsequenzen

Das deutsche Strafrecht sieht für den Betrug (§ 263 StGB) verschiedene Strafmaße vor, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Die Strafen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen reichen. Nachfolgend finden Sie die möglichen Strafmaße für Betrug im deutschen Strafrecht:

  1. Geldstrafe: Die Strafe kann in Form einer Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters sowie der Schwere der Tat.
  2. Freiheitsstrafe: Betrug kann auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Dauer der Freiheitsstrafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere des Betrugs, die Höhe des Vermögensschadens und die Vorstrafen des Täters. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.
  3. Bewährungsstrafe: In bestimmten Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies bedeutet, dass der Verurteilte nicht ins Gefängnis muss, solange er sich während einer Bewährungszeit gut führt und bestimmten Auflagen nachkommt.
  4. Geld- und Freiheitsstrafe: Das Gericht kann auch eine Kombination von Geldstrafe und Freiheitsstrafe verhängen, je nach den Umständen des Falls.
  5. Nebenstrafen: Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe kann das Gericht auch andere Strafen oder Maßnahmen verhängen, wie beispielsweise die Einziehung von Vermögenswerten, die dem Täter durch den Betrug zugeflossen sind, oder die Verhängung von Bewährungsauflagen.

Die genaue Strafe in einem Betrugsfall wird von den Gerichten im Einzelfall festgelegt und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Schwere der Tat, des Umfangs des Vermögensschadens und der persönlichen Umstände des Täters. Es ist auch möglich, dass in besonders schweren Fällen von Betrug höhere Strafen verhängt werden, insbesondere wenn es sich um gewerbsmäßigen Betrug, Bandenbetrug oder ähnlich schwerwiegende Straftaten handelt.

Beratung und Verteidigung

Als Strafverteidiger können wir in einem Fall mit einem im Raum stehenden Betrugsdelikt auf verschiedene Weisen helfen, um Ihre Interessen zu schützen und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Hier sind einige der Möglichkeiten, wie wir in einem Betrugsfall zur Unterstützung tun können:

  1. Beratung und rechtliche Einschätzung: Zunächst werden wir das im Raum stehende Betrugsdelikt genau analysieren und eine rechtliche Einschätzung vornehmen. Wir werden mit Ihnen die genauen Umstände des Falls besprechen, mögliche Verteidigungsstrategien erarbeiten und die rechtlichen Optionen erläutern.
  2. Beweisprüfung: Wir werden die Beweise sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob sie rechtmäßig erlangt wurden und ob es mögliche Schwachstellen gibt, die zur Anfechtung der Beweislage genutzt werden können.
  3. Zeugenbefragung: Wir können gründlich Zeugen befragen, um eine umfassende Kenntnis der Umstände des Falls zu erlangen und mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
  4. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft: In vielen Fällen kann man auch versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsanwaltschaft zu erreichen, um die Anklage herabzusetzen oder mildere Strafen zu erwirken.
  5. Prozessvorbereitung: Falls der Fall vor Gericht geht, werden wir umfassende Prozessvorbereitungen treffen. Dies umfasst die Auswahl von Zeugen, die Ausarbeitung von Plädoyers und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
  6. Gerichtsverhandlungen: Wir werden Sie während der Gerichtsverhandlung vertreten, Zeugen befragen, Einwände erheben und alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Ihre Interessen zu schützen.
  7. Strafmaßverteidigung: Selbst wenn unser Mandant schuldig ist, können wir uns bemühen, das Strafmaß zu minimieren, indem wir mildernde Umstände geltend machen und dem Gericht Gründe vorlegen, warum eine mildere Strafe gerechtfertigt ist.
  8. Berufung: Falls das Urteil nicht den Erwartungen entspricht, können wir in Absprache mit Ihnen über die Möglichkeit einer Berufung nachdenken und die rechtlichen Schritte zur Einreichung einer Berufung unternehmen.

Als kompetenter Strafverteidiger sind wir bestrebt, die Interessen unserer Mandanten in jeder Phase des Strafverfahrens zu schützen und sicherzustellen, dass alle relevanten rechtlichen Schritte unternommen werden, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass das Recht auf Verteidigung ein Grundrecht ist, und jeder Angeklagte das Recht auf einen fairen Prozess und auf eine wirksame Verteidigung hat.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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