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Vorladung Staatsanwaltschaft

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Informative Einblicke in Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft für Zeugen und Beschuldigte. Erfahren Sie, wie Sie handeln sollten, welche Pflichten bestehen und warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist.

2 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Zusammenfassung
Vorladung Staatsanwaltschaft

Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft ist zu unterscheiden, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen worden sind. Regelmäßig hat eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft besonderes Gewicht, da die meisten Vernehmungen von der Polizei durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft lädt Sie nur in Ausnahmefällen selbst zu Vernehmung vor, etwa dann, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft Ihre Aussage besonders wichtig erscheint.

Was ist der Grund meiner Vorladung bei der Staatsanwaltschaft?

Der Grund Ihrer Vorladung wird knapp in dem Schreiben angegeben sein, welches Sie von der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Aus diesem Schreiben geht auch hervor, ob Sie als Zeuge oder als Beschuldigter bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden. Sofern Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, möchte die Staatsanwaltschaft Informationen von Ihnen zu einer oder mehreren Straftaten, die Sie Ihnen vorwirft. Falls Sie als Zeuge vorgeladen werden, wird die Staatsanwaltschaft Sie zu Geschehnissen befragen, die Sie gegebenenfalls gesehen oder gehört haben.

Muss ich der Vorladung nachkommen und zum Termin erscheinen?

Hier ist zu unterscheiden: Sollten Sie als Beschuldigter vorgeladen worden sein, steht Ihnen ein umfassendes Schweigerecht zu, was bedeutet, dass Sie auch zum Termin bei der Staatsanwaltschaft nicht erscheinen müssen. In diesen Fällen müssen Sie den Termin vorher auch nicht absagen. Wir empfehlen jedoch regelmäßig eine kurze Absage, z. B. über unsere Kanzlei bzw. durch Ihren Strafverteidiger.

Sollten Sie als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen worden sein, sind Sie verpflichtet zum Termin zu erscheinen. Sofern Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie darüber hinaus bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen. In Zweifelsfällen beraten wir Sie auch hier natürlich gerne.

Welche Nachteile drohen mir, wenn ich nicht zur Vorladung erscheine?

Falls Sie als Beschuldigter einen Termin nicht wahrnehmen, drohen Ihnen keinerlei Nachteile. Sofern Sie einer Vorladung als Zeuge unentschuldigt jedoch nicht nachkommen, kann die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Ordnungsgeld von mehreren hundert Euro gegen Sie verhängen. Im Falle der Nichtzahlung oder auch der weiteren Weigerung der Vorladung Folge zu leisten, kann die Staatsanwaltschaft sogar durch das Gericht Ordnungshaft/Beugehaft gegen Sie verhängen lassen.

Wie sollte ich mich verhalte, wenn ich eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft bekomme?

Da die Vorladung der Staatsanwaltschaft nicht den Regelfall der Vernehmung darstellt, ist eine vorherige anwaltliche Konsultation häufig sinnvoll. Dies gilt besonders für die Fälle, in denen Sie als Beschuldigter vorgeladen worden sind. Hier können wir nach erlangter Akteneinsicht die Vor – und Nachteile einer Aussage durch Sie abwägen und Sie ggf. auch zur Vernehmung begleiten. Aber auch im Falle einer zeugenschaftlichen Vorladung bietet sich eine anwaltliche Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger an um mögliche Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte beurteilen zu können. Nicht nur an unseren Standorten in Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach vertreten und beraten wir Sie gerne, sondern bundesweit.

Kann ich den Termin verschieben?

Sofern Sie als Beschuldigter vorgeladen worden sind, müssen Sie den Termin weder wahrnehmen noch absagen. Was eine zeugenschaftliche Vorladung angeht, besteht auch hier – wie bei einer Vorladung durch die Polizei – kein Anspruch auf einen anderen Termin. Sofern Sie jedoch eine Verhinderung belegen Können (z. B. urlaubsbedingte Abwesenheit) und dies frühzeitig anzeigen, lässt sich eine Verschiebung des Termins häufig arrangieren.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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