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Verhaftung

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Erfahren Sie alles über Verhaftungen: Ihre Beschuldigtenrechte, die Vorgehensweise und die besten Verteidigungsstrategien. Im Falle einer Verhaftung ist es entscheidend, sofort Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger aufzunehmen.

4 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Zusammenfassung
Verhaftung

Im Falle einer Verhaftung ist es besonders wichtig seine Beschuldigtenrechte zu kennen und diese sorgsam abzuwägen und auszuüben. Es ist in diesen Ausnahmesituationen besonders wichtig sofort Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger aufzunehmen. Wir sind in diesen Fällen stets über unsere Notfallnummer für Sie erreichbar. Da eine Kontaktaufnahme aus einer Verhaftungssituation heraus oft schwierig ist, kann auch seitens der Familie oder dem Freundeskreis Kontakt zu uns hergestellt werden. Wir werden uns schnellstmöglich darum bemühen, herauszufinden, wo der Beschuldigte inhaftiert ist und die weitere Vorgehensweise mit ihm abstimmen. Hier sollte keine Zeit verloren werden.

Was bedeutet es, wenn ich verhaftet wurde?

Eine Verhaftung kann unterschiedliche Gründe haben. Um den genauen Grund Ihrer Verhaftung herauszufinden, bietet es sich an, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen. Im Regelfall sind wir durch Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden in der Lage schnell den Grund für Ihre Festnahme festzustellen und entsprechend zu reagieren. Sofern Sie verhaftet wurden, kann der Grund sein, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Das bedeutet, dass Sie wegen einer Straftat, derer Sie beschuldigt werden, gesucht werden und die Staatsanwaltschaft zum Beispiel Fluchtgefahr bei Ihnen annimmt. Ein Haftbefehl kann aber auch dann ergehen, wenn Sie unentschuldigt nicht zu einem Gerichtstermin erschienen sind oder weil Sie einer Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt sind bzw. eine Geldstrafe aus einem Urteil nicht bezahlt haben. Die entsprechende Regelungsmöglichkeit ist § 230 StPO zu entnehmen. Da die Gründe für einen Haftbefehl unterschiedlich sein können, gilt dies auch für die Wahl der Verteidigungsmittel. Ein versierter Strafverteidiger sollte Sie an dieser Stelle unterstützen, damit Ihre Inhaftierung im besten Falle sofort aufgehoben wird.

Womit habe ich bei einer Verhaftungssituation zu rechnen?

Sollte ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen, ist es wahrscheinlich, dass die Polizei Sie schnellstmöglich vernehmen will. Es ist damit zu rechnen, dass die Polizei diese Vernehmung noch am Tag Ihrer Festnahme durchführen will, um von Ihnen Informationen zu erlangen. Nach einer solchen Vernehmung kann sich die Haftbefehlsverkündung durch einen Richter anschließen, d.h. Sie werden so schnell wie möglich nach Ihrer Verhaftung einem Richter vorgeführt, der Sie erneut vernimmt und über den Haftbefehl entscheidet. Auch dies passiert noch am Tag der Festnahme oder spätestens am Folgetag. Sollte der Haftbefehl durch den Richter bestätigt werden, ist mit Ihrem Transport üblicherweise an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zu rechnen.

Wie soll ich mich im Falle einer Verhaftung verhalten?

Zunächst sollten Sie sofort Ihren Strafverteidiger kontaktieren. Ein solches Telefonat wird Ihnen durch die Polizeibeamten genehmigt werden. Wenn Ihnen die Möglichkeit für ein Telefongespräch nicht direkt angeboten wird, können Sie die Polizeibeamten darauf ansprechen, Ihren Strafverteidiger anrufen zu wollen. Wir sind in diesen Fällen über unsere Notrufnummer stets für Sie erreichbar und können Ihnen bereits im Telefonat erste Handlungsanweisungen bis zu unserem Eintreffen mitteilen.

Bis zum Eintreffen Ihres Strafverteidigers, ist regelmäßig zu raten, keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. D. h., dass Sie sich im Falle Ihrer Vernehmung auf Ihr Schweigerecht berufen sollten. Da die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) daran interessiert sind, Informationen von Ihnen zu erlangen, hätte eine Aussage von Ihnen enorme Relevanz für das weitere Verfahren und könnte sich negativ auswirken.

Im Einzelfall können bestimmte Angaben auch vorteilhaft für Sie sein und sich sogar dahingehend auswirken, dass die Verhaftung aufgehoben wird. Regelmäßig sind hierfür jedoch eine vorherige Akteneinsicht und eine Besprechung mit Ihrem Strafverteidiger unverzichtbar. Wir setzen uns in diesen Fällen dafür ein, noch vor Ort bei der Polizei die Akte einzusehen und besprechen mit Ihnen im Idealfall die Angelegenheit noch vor Ihrer polizeilichen Vernehmung, sodass wir das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen können.

Wie lange wird die Verhaftung andauern?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Sofern ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt und Sie nicht unmittelbar an die Haftbefehlsverkündung entlassen wurden, ist damit zu rechnen, dass Sie der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt werden. In diesem Fall haben Sie damit zu rechnen, dass die sogenannte Untersuchungshaft gegen Sie vollstreckt wird. Eine solche ist zeitlich nur bedingt begrenzt und kann bis zu Ihrer ersten Überprüfung bis zu 6 Monate lang andauern. Uns geht es in diesen Fallkonstellationen darum, dass Sie mit unserer Hilfe möglichst frühzeitig wieder aus der Haft entlassen werden.

Kann ich Einfluss auf die Dauer der Verhaftung nehmen?

Auch hier muss unterscheiden werden was der Grund für Ihre Verhaftung ist. Sollte ein Untersuchungshaftbefehl gegen Sie vollstreckt werden, kann zum Beispiel mittels der sogenannten Haftprüfung oder der Haftbeschwerde eine Überprüfung des Gerichts herbeigeführt werden. Bestenfalls führt dies zur Aufhebung Ihrer Verhaftung. Regelmäßig bietet es sich auch hier an, die Rechtsbehelfe zuvor mit Ihrem Strafverteidiger zu besprechen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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