„Oppenheim-Verfahren“ | Landgericht Köln, Urteil v. 09.07.2015
Mit Urteil vom 09.07.2015 hat die 16. große Strafkammer des Landgerichts Köln gegen die ehemalige Führung der Privatbank Sal. Oppenheim Freiheiststrafen verhängt wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und teils wegen Beihilfe zur Untreue. Aufgrund dieser Straftaten durch vier der ehemaligen Führungspersonen sei der Privatprank ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe enstanden.
Zwei ehemals für das Investmentgeschäft zuständigen Angeklagten erhielten zwei Jahre bzw. ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe und der einztige Sprecher der Privatbank ebenfalls zwei Jahre Freiheitsstrafe, die allesamt zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der einst für das Risikomanagement der Bank zuständige Angeklagte erhielt als einziger eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung.
Wegen des fahrlässigen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften muss der damalige Geschäftsführer der ehemaligen Bankenführung zu einer Geldstrafe von 495.000 €.
Grund für die Verurteilungen waren u.a. die genehmigten Millionenkredite der Bank an den damals schon bekannterweise stark angeschlagenen und mittlerweile schon pleite gegangenen Arcandor-Konzern, so wie ein Immobiliengeschäft in Frankfurt, dass von vornherin schoin stark umstritten war.
Zwei der Angeklagten kam beim Strafmaß noch zugute, dass sie sich Geständig bezüglich der Vorwürfe aus der Anklage erwiesen und Reue zeigten.