Das Leitbild unserer Strafverteidigung – unvoreingenommene, vertrauensvolle und kompetente Beratung im Strafrecht sowie umfassende, effektive und professionelle außergerichtliche und gerichtliche Vertretung unserer Mandanten in Strafverfahren.
Kompetenz. Tätigkeitsschwerpunkte unserer Strafverteidiger sind das allgemeine Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Steuerstrafrecht und die Verteidigung unserer Mandanten in Strafverfahren. Neben der Strafverteidigung sind unsere Strafverteidiger individuell auch in weiteren Rechtsgebieten spezialisiert. Deshalb bieten wir unseren Mandanten umfassende Rechtsberatung und -vertretung an.
Vertrauen. Die Unvoreingenommenheit gegenüber unseren Mandanten und der vertrauensvolle Umgang mit dem jeweiligen Rechtsersuchen sind die Prämisse für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Wir setzen uns als Strafverteidiger gewissenhaft für die lückenlose Aufarbeitung der strafrechtlich relevanten Geschehnisse zur Entlastung unserer Mandanten ein.
Interessenvertretung. Als Strafverteidiger sind wir streng parteiliche Interessenvertreter unserer Mandanten und tragen dafür Sorge, dass alle für unsere Mandanten entlastenden Umstände in ein Strafverfahren eingeführt werden. Wir erfüllen unsere Beistandsfunktion als Strafverteidiger bedingungslos zum Wohle unserer Mandanten.
Effektivität. Strafverteidigung muss effektiv sein. Deshalb handeln wir als Strafverteidiger pragmatisch und konsequent, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Sei es bei der präventiven umfassenden Beratung von Privatpersonen und Unternehmen oder bei der Einleitung zweckmäßiger Schritte im Strafverfahren.
Strategie. Ein strategisches und taktisch kluges Vorgehen ist insbesondere in Strafverfahren entscheidend. Unsere Strafverteidiger entwickeln in Absprache mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie, die auf eine schnelle und erfolgreiche Beendigung des Strafverfahrens abzielt und in schwierigen Situationen die zu erwartenden Sanktionen und Schäden so gering wie möglich hält.
Information. Unsere Mandanten werden unverzüglich und vollumfassend über den aktuellen Stand behördlicher oder gerichtlicher Maßnahmen, den jeweiligen Verfahrensstand und die zweckmäßigerweise vorzunehmenden Schritte unserer Strafverteidiger unterrichtet, damit Ungewissheiten erst gar nicht entstehen.
Aktualität. Im Strafrecht und Strafprozessrecht ändern sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich die Gesetzeslage und die Auslegung materieller und prozessualer Strafrechtsnormen. Unsere Strafverteidiger haben die aktuellen Entwicklungen immer im Blick und bilden sich regelmäßig fort, damit unsere Mandanten den bestmöglichen Rechtsrat im Strafrecht sowie im Strafverfahren erhalten.
Erreichbarkeit. Bei Vorfällen mit strafrechtlich relevantem Charakter ist oftmals ein schnelles und unkompliziertes Eingreifen eines Strafverteidigers dringend geboten, um weitreichende Schäden gesellschaftlicher, beruflicher oder privater Natur zu unterbinden oder zu begrenzen. Unsere Mandanten können auf uns zählen und in Notfällen sind wir 24 Stunden 7 Tage die Woche erreichbar, um schnellstmöglich vor Ort zu sein.
Rentabilität. Die Mandatierung unserer Strafverteidiger stellt für unsere Mandanten einen Mehrwert dar, der sich in vielerlei Hinsicht bezahlt macht. Ob präventiver Rechtsrat oder rechtlicher Beistand im Strafverfahren benötigt wird – unsere Strafverteidiger können gerade vor oder zu Beginn eines Strafverfahrens auf den weiteren Verlauf zu Gunsten unserer Mandanten erheblichen Einfluss ausüben, zum anderen kann im laufenden Strafverfahren im besten Falle ein womöglich weitreichender Schaden verhindert oder auf ein Minimum reduziert werden.
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