Das Strafrecht, auch Kriminalrecht genannt, bezeichnet diejenigen Rechtsnormen, die in einem Rechtsstaat die Verwirklichung eines strafrechtlich relevanten Vergehens oder einens Verbrechens darstellen. Die Rechtsnormen des Strafrechts (des Strafgesetzbuches StGB) dienen dem Schutz der elementaren Rechtsgüter eines Menschen, foglich dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre und dem Schutz des Vermögens.
Die Strafverfolgung folgt dem Offizialprinzip, das heisst, dass die Verfolgung von Straftaten Aufgabe des Staates ist, § 152 Abs. 1 StPO. Zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten sind als Ermittlunsgsbehörden die Polizei und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Strafanzeigen von Bürgern nachzugehen oder insbesondere solche Delikte aufzuklären, bei denen ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dies dient der Wahrung des Rechtsfriedens, der Sanktion der Täter und auch der Genugtuung der von einer Straftat geschädigeten Person.
Fachanwaltskanzlei Göbel & Partner – Strafverteidiger in Düsseldorf und Köln