Rücktritt vom versuchten Totschlag

1 Minuten Lesezeit 23.08.2023
Rücktritt vom versuchten Totschlag

Das Landgericht Mainz urteilte in einem Fall, in dem eine Frau fünfmal auf ihren Ehemann eingestochen hatte, da sie davon ausgegangen war, ihr Ehemann habe sie betrogen und sie heimlich unter Drogen gesetzt. Nachdem der Ehemann durch einen Stich in die Brust zu Boden sackte, ging die Frau davon aus, dass er tot sei. Als dieser sich jedoch daraufhin noch bewegte, alarmierte sie die Polizei und begann eine Mund-zu-Mund-Beatmung. Durch den herbeigeeilten Notarzt und die darauffolgende Notoperation konnte der Ehemann noch gerettet werden. Das Landgericht Mainz beurteilte das Verhalten der Frau als Rücktritt vom Versuch den Totschlags, da sie aktiv und freiwillig den Todeseintritt des Ehemanns verhindert habe. Die Tat wurde vielmehr als gefährliche Körperverletzung angesehen. Zu einer Verurteilung kam es jedoch nicht, da die Frau aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit schuldunfähig war. Das Landgericht ordnete die Unterbringung der Frau in einer psychatrischen Klinik an.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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