Chef schießt ehemaligen Mitarbeiter in Oberschenkel

1 Minuten Lesezeit 23.08.2023
Chef schießt ehemaligen Mitarbeiter in Oberschenkel

Mit Urteil vom 07.12.2015 wurde ein 36-jähriger Angeklagter vom Landgericht Osnabrück wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte seinem ehemaligen Mitarbeiter unterstellt, dieser enthalte ihm wichtige Firmenunterlagen vor, um ausstehende Forderungen eintreiben zu können. Der Angeklagte begab sich daher mit einer Schusswaffe des Kalibers 7,65 mm Browning zu der Wohnung des Geschädigten. Nach einem Wortgefecht und einem Handgemenge schoss der Angeklagte dem Geschädigten zweimal in den Oberschenkel. Nachdem der Geschädigte zu Boden ging, schlug der Angeklagte diesem noch mit der Schusswaffe auf den Kopf. Ein Tötungsvorsatz und eine damit einhergehende Strafverschärfung verneinte die Strafkammer mit der Begründung, dass der Angeklagte die Schusswaffe nicht mitgenommen habe, um diese auch wirklich einzusetzen. Vielmehr habe der Anegklagte diese als Drohmittel einsetzen wollen, um ihm zur Herausgabe der Firmenunterlagen zu bewegen. Neben der Freiheitsstrafe wurde der Angeklagte im Adhäsionsverfahren noch dazu verurteilt an den Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu zahlen.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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