“Deal” im Strafverfahren nur nach Belehrung des Angeklagten
Mit Beschluss vom 26.08.2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine verfahrensabweichende Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ohne eine vorherige Belehrung des Angeklagten über eine derartige Abweichung nach § 257c Abs. 5 StPO gegen sein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und gegen seine Selbstbelastungsfreiheit (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG)…