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Vorladung Gericht

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Erfahren Sie alles über Vorladungen durch das Gericht: Ihre Bedeutung, Ihre Rechte und das angemessene Verhalten. Lesen Sie, wie Sie sich verhalten sollten, welche Rechte Sie haben und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie einer Vorladung nicht nachkommen.

4 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Zusammenfassung
Vorladung Gericht

Eine Vorladung durch das Gericht hat regelmäßig große Bedeutung und sollte immer be- sonders ernst genommen werden. Häufig werden Sie in den Fällen der Vorladung durch das Gericht zuvor schon Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen haben; in einigen Fällen kann Sie eine gerichtliche Vorladung jedoch auch unvorbereitet treffen.

Was ist der Grund meiner Vorladung durch das Gericht?

Hier ist zunächst zwischen einer Vorladung als Angeklagter und einer Vorladung als Zeuge zu unterscheiden. In welcher Eigenschaft Sie vorgeladen worden sind, ergibt sich aus der gerichtlichen Vorladung.

Sofern Sie als Angeklagter vorgeladen wurden, ist ein Strafverfahren am Gericht gegen Sie anhängig. Im Hauptverhandlungstermin erhalten Sie dann Gelegenheit zu den Anklagevorwürfen, die Ihnen zuvor zugestellt worden sind, Stellung zu nehmen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass auch Zeugen zu Ihrer Vorladung geladen worden sind oder noch geladen werden. Sollten Sie als Zeuge durch das Gericht eine Vorladung erhalten haben, sollen Sie zu einem Geschehnis, welches Sie zB. beobachten konnten, Angaben machen.

Muss ich zu dem Termin erscheinen?

Erhalten Sie beispielsweise vom Landgericht Düsseldorf oder Mönchengladbach eine Ladung, müssen in jedem Fall zu dem Termin erscheinen, unabhängig davon, ob Sie als Angeklagter oder Zeuge durch das Gericht eine Vorladung erhalten haben.

Welche Nachteile drohen mir, wenn ich zum Termin des Gerichts nicht erscheine?

Es drohen regelmäßig deutliche Nachteile, wenn Sie der Vorladung eines Gerichts keine Folge leisten.

Sofern Sie als Angeklagter eines Strafverfahrens nicht zum anberaumten Termin erscheinen, kann das Gericht – je nach Schwere des Vorwurfs – anordnen, dass Sie zum Termin oder nächsten Termin mit der Polizei gebracht werden, einen Strafbefehl oder sogar einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen. Sofern Sie als Zeuge der Vorladung des Gerichts nicht nachkommen, kann das Gericht ein Ordnungsgeld gegen Sie verhängen. Dieses kann schnell einige hundert EURO betragen. Zusätzlich ist es möglich, dass das Gericht Ihnen die Kosten des Termins auferlegt, d.h. es wäre möglich, dass Sie die Kosten zu tragen haben, die durch die Anberaumung des Termins und etwa die Anreise weiterer Zeugen entstanden ist. Außerdem kann das Gericht anordnen, dass Sie zum (nächsten) Termin mit der Polizei zum Gericht gebracht werden.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich eine Vorladung durch das Gericht erhalte?

Falls Sie als Angeklagter eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten haben, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger aufnehmen. Eine anwaltliche Beratung im Rahmen eines (anstehenden) Strafverfahrens gehört zu unseren Kernkompetenzen und wir beraten Sie nicht nur an unseren Standorten in Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach, sondern bundesweit stets gerne. Da es in der Hauptverhandlung für den Angeklagten regelmäßig „um Alles“ geht, ist eine vorherige eingehende Aktenbearbeitung durch uns und eine ausführliche Beratung mit Festlegen des Verteidigungsziels sinnvoll und geboten.

Falls Sie als Zeuge eine Ladung vom Gericht erhalten, ist eine anwaltliche Beratung in den Fällen sinnvoll, in denen Sie etwa als Geschädigter eine Nebenklägerin begehren oder aber Schmerzensgeldansprüche geltend machen wollen. Zudem könnten Sie Gefahr laufen, sich durch Ihre Aussage selbst zu belasten, so dass Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen könnte. Dies sollte zumindest in Zweifelsfällen mit Ihrem Strafverteidiger bzw. einem Strafrecht spezialisierter Anwalt besprochen werden.

Was kann ich tun, wenn ich verhindert bin?

Bei Verhinderungen ist stets mit besonderer Achtsamkeit zu reagieren, da sämtliche Vorladungen durch das Gericht grundsätzlich bindend sind.

Falls Sie als Angeklagter zum Beispiel durch Arbeit oder Urlaub an dem anberaumten Termin verhindert sein sollten, ist dies für sich gesehen zunächst kein ausreichender Grund für das Gericht den Termin zu verschieben. Sofern Sie bereits vor Erhalt der Ladung einen Auslandsurlaub gebucht haben, ist eine zeitige Rücksprache mit dem Gericht sinnvoll, was wir gerne für Sie übernehmen. In den Fällen in denen Sie jedoch erst nach Erhalt Ihrer Vorladung eine Reise gebucht haben, wird das Gericht dem regelmäßig nicht nachkommen. Gleiches gilt für eine Verhinderung durch Arbeit; auch hier geht die gerichtliche Ladung Ihren beruflichen Verpflichtungen vor.

Sofern Sie als Angeklagter am Terminstage erkrankt sind, ist damit zu rechnen, dass das Gericht den Hauptverhandlungstermin nicht ohne weiteres aufheben wird. Es ist jedenfalls ein Attest, welches besonderen Anforderungen entsprechen sollte, einzuholen. Auch ein solches kann und wird vom Richter noch überprüft werden. Für Einzelheiten stehen wir Ihnen hier gerne zur Verfügung und empfehlen vor dem Hintergrund der drohenden Nach- teile auch dringend eine vorherige anwaltliche Beratung. Sofern Sie als Zeuge verhindert sind, den durch das Gericht anberaumten Termin nicht wahrzunehmen, ist auch hier zu unterscheiden. Sollte die Verhinderung (zB. Urlaub) schon im Zeitpunkt der Ladung festgestanden haben, sollten Sie dies dem Gericht gegenüber zeitnah schriftlich oder telefonisch anzeigen. Das Gericht wird nun entscheiden, ob es eine Ab- oder Umladung für Ihre Person vornimmt.

Sollte sich die Verhinderung jedoch erst nach Erhalt Ihrer Ladung ergeben haben (zB. Urlaub), kommt das Gericht Ihrem Gesuch auf Ab – oder Umladung häufig nicht mehr nach. Auch hier gilt, dass eine berufliche Verpflichtung stets nachrangig ist zu der Ladung, die Sie vom Gericht erhalten haben.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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