Ermittlungsverfahren

4 Minuten Lesezeit 17.08.2023
Ermittlungsverfahren

Zunächst wollen wir den Begriff Ermittlungsverfahren mit etwas Leben füllen und ihn so etwas anschaulicher werden lassen. Das Ermittlungsverfahren ist nur einer von insgesamt vier Abschnitten, die in einem Strafverfahren durchlaufen werden können. Das Strafverfahren beginnt immer mit einem Ermittlungsverfahren. Auf das Ermittlungsverfahren folgt in den Fällen, in denen überhaupt eine Anklage erhoben oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt wird, mit Eingang der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei dem zuständigen Gericht das Zwischenverfahren. Es folgt das Hauptsacheverfahren, sofern die Anklage zugelassen wird. Das strafrechtliche Verfahren endet, sofern es zu einer Verurteilung gekommen ist, mit dem Vollstreckungsverfahren.

Wann beginnt ein Ermittlungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Einleitung eines entsprechenden Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft, sofern gegen den Beschuldigten ein sog. Anfangsverdacht besteht. Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ist das Ziel des Ermittlungsverfahrens die Ausforschung des Sachverhaltes, um nach Abschluss der Ermittlungen ggf. Anklage zu erheben, oder den Erlass eines Strafbefehls bei dem zuständigen Gericht beantragen zu können.

Welche Bedeutung hat ein Ermittlungsverfahren?

Oft wird das Ermittlungsverfahren in seiner Bedeutung unterschätzt. Wir als Ihre Strafverteidiger haben in den Jahren unserer Tätigkeit als Strafverteidiger festgestellt, dass schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ganz maßgeblich Einfluss auf das spätere Hauptverfahren und auch die sich anschließende Hauptverhandlung genommen werden kann bzw. möglichst sollte. Von dieser Möglichkeit machen wir in Ihrem Sinne umfangreich Gebrauch – sofern es der konkrete Fall erforderlich macht.

Wie erfährt ein Beschuldigter von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn?

Der Beschuldigte erlangt von einem Ermittlungsverfahren gegen sich regelmäßig dadurch Kenntnis, dass er entweder vorläufig festgenommen wird, weil er beispielsweise bei der Begehung einer Straftat durch die Polizei aufgegriffen wird, oder durch ein Schreiben der zuständigen Polizei, die ihn zu einem Termin lädt, in dem er als Beschuldigter vernommen werden soll.

Welche Rechte hat der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren?

Derjenige, dem vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben hat immer das Recht vor seiner Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Auf dieses Recht muss er beispielsweise durch die Polizei ausdrücklich hingewiesen werden, er muss entsprechend belehrt werden. Von diesem Recht sollte jeder Beschuldigte unbedingt Gebrauch machen. Er sollte sich umgehend mit einem versierten Strafverteidiger in Verbindung setzen. Tatsächlich muss die Polizei, sofern der Beschuldigte zu erkennen gibt, dass er einen Verteidiger benachrichtigen will, ihm hierbei behilflich sein, etwa durch Vorlage einer Telefonliste, auf der Verteidiger zu finden sind.

Wir stehen Ihnen als Strafverteidiger nicht nur im Umkreis zu unseren Standorten in Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach stets zur Verfügung. Dem entsprechend stehen wir unseren Mandanten jederzeit zur Verfügung. Wir verfügen über ein Notfalltelefon, über das sie uns an jedem Tag rund um die Uhr erreichen können (01778925207). Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir sie noch vor der ersten Vernehmung anwaltlich beraten können.

Was kann der Strafverteidiger für einen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren tun?

Beschuldigte neigen dazu aufgrund der gegebenen Stresssituation, in der sich die meisten erstmalig befinden, vorschnell Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Hiervon raten wir grundsätzlich ab. Wir raten sogar dazu, einer Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung keine Folge zu leisten. Erst nach erfolgter Akteneinsicht kann sich der Beschuldigte, unterstützt durch seinen Verteidiger, zu den erhobenen Vorwürfen nachhaltig einlassen. Der durch Sie beauftragte Strafverteidiger unserer Kanzlei nimmt für Sie Kontakt zu der Polizei/ Staatsanwaltschaft auf und informieren diese darüber, dass er die Verteidigung übernommen hat. Der Strafverteidiger beantragt dann zunächst Akteneinsicht und wird den Akteninhalt sodann unverzüglich mit ihnen besprechen, um dann in enger Absprache mit Ihnen die Weichen in den Ermittlungsverfahren zu stellen. Nur in absoluten Ausnahmefällen sollten bereits vor einer Akteneinsicht Angaben gemacht werden. Dies sollte aber zwingend mit einem erfahrenen Strafverteidiger eingehend erörtert werden.

Wie kann der Verteidiger einem Beschuldigten in Untersuchungshaft helfen?

Selbstverständlich sind wir auch in Haftsachen für der Ansprechpartner. Sollten Sie sich innerhalb eines gegen Sie geführten Ermittlungsverfahrens bereits in Untersuchungshaft befinden, werden wir Sie umgehend in der Haftanstalt aufsuchen und die Angelegenheit dort mit Ihnen besprechen. Es kann dann darüber entschieden werden, ob eine Haftbeschwerde oder ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Haftprüfung gestellt werden sollte. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie Kommunikation mit Ihrer Familie, sofern durch den Ermittlungsrichter beispielsweise eine Sicherheitsleistung verlangt wird, nach deren Zahlung der gegen Sie in Vollzug gesetzte Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden kann. Unter Umständen können wir sogar für Sie die Aufhebung oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreichen.

Wann sollte der Verteidiger kontaktiert werden?

Kontaktieren Sie uns in jedem Fall so früh wie möglich; denn so kann der Gang des Ermittlungsverfahrens maßgeblich durch uns beeinflusst werden. Machen Sie keine vorschnellen Angaben, möglicherweise, weil Sie sich sicher sind, dass Sie sich hierdurch schnell und einfach entlasten können. Schon viele Beschuldigte mussten feststellen, dass es so einfach häufig nicht ist. Wir zeigen Ihnen den Weg durch das Ermittlungsverfahren. Oft können wir für Sie die Einstellung des Verfahrens bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens erreichen. In nur etwa einem Drittel der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wird Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder eine Einstellung unter Auflagen vorgenommen.

Vertrauliche Beratung. Starker Schutz.

Wir wissen, dass es um mehr geht als nur Recht - es geht um Ihr Leben und Ihre Zukunft. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine vertrauliche Beratung zu erhalten.

Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

👋 Haben Sie ein Rechtsproblem? In nur wenigen Schritten zum Termin 🕑