Strafbefehl

2 Minuten Lesezeit 18.08.2023
Strafbefehl

Ein Strafbefehl gem. § 407 StPO eröffnet die Möglichkeit, die Rechtsfolgen einer Straftat in schriftlicher Form ohne Durchführung einer Hauptverhandlung und ohne abschlie-ßendes Urteil festzulegen. Es handelt sich also um ein vereinfachtes Verfahren, was sowohl der Staatsanwaltschaft als auch den Gerichten und dem Beschuldigten Aufwand ersparen soll.

Was sind die Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens und wann kommt es zur Anwendung?

Das Strafbefehlsverfahren kann nicht bei allen erdenklichen Straftaten zur Anwendung kommen, sondern nur bei solchen mit geringerer Strafandrohung. Konkret ist es nicht möglich, eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr in Form eines Strafbefehls zu verhängen.

Letztlich sollen damit langwierige Prozesse bei verhältnismäßig kleinfügigen Bagatelldelikten umgangen werden. Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass der Beschuldigte sich keiner Hauptverhandlung stellen muss (die ja für ihn auch belastend oder unangenehm sein kann), sofern er seine Schuld eingesteht. In der Praxis werden Strafbefehle daher auch besonders in solchen Fällen beantragt, in denen die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Beschuldigte den Strafbefehl akzeptieren wird. Insofern kann es von Vorteil sein, wenn sich der Strafverteidiger des Beschuldigten frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft ins Benehmen setzt.

Im Übrigen kann es auch vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft zwar einen Strafbefehl beantragt, das Gericht den Erlass eines solchen jedoch ablehnt. Ein Grund hierfür kann etwa sein, dass das Gericht sich zunächst einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten machen möchte.

Welche Rechtsfolgen drohen mit einem Strafbefehl?

Wird ein Strafbefehl erlassen, so sind insbesondere die nachfolgend genannten Rechtsfolgen möglich. Ein Strafbefehl kann daher im Umkehrschluss grundsätzlich bei solchen Delikten erlassen werden, die eine der genannten Rechtsfolgen vorsehen. Bei den Rechtsfolgen handelt es sich um

  • eine Geldstrafe,
  • eine Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • eine Verwarnung mit Strafvorbehalt
  • eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der letztgenannte Punkt, also die Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Beschuldigte einen Strafverteidiger hat.

Welche Rechtsmittel stehen bei einem Strafbefehl zur Verfügung?

Nach § 410 StPO kann gegen einen Straf-befehl mit dem Einspruch vorgegangen werden. Da der Strafbefehl aufgrund seiner prozessökonomischen Eigenschaft ohne eine Hauptverhandlung, also ohne eine mündliche Verteidigungsmöglichkeit und ohne Hinzuziehung umfangreicher Beweise zur genauen Darlegung des Sachverhaltes ergehen kann, kann es bei der Beurteilung über die Schuld des Betroffenen oftmals zu Fehlern kommen.

Der Einspruch kann sogar ohne Angaben von Gründen eingereicht werden. Kommt es zur Stattgabe des Einspruchs, beraumt der Richter einen Termin zur Hauptverhandlung an. In der Hauptverhandlung wiederum kann gegen die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat mit umfangreichen Verteidigungsmög¬lichkeiten durch den Strafverteidiger vorge¬gangen werden. Details hierzu finden Sie unter der Rubrik „Verteidigung in der Hauptverhandlung“.

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Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger

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