Betäubungsmittelstrafrecht

6 Minuten Lesezeit 23.10.2023
Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt eine Bezeichnung für solche Delikte dar, die einen Bezug zu Drogen aufweisen. Dies kann sowohl den Handel mit als auch den Konsum von Drogen umfassen. Seine rechtliche Grundlage findet das Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Rauschgiftdelikte in Deutschland
Rauschgiftdelikte in Deutschland - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

Welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Drogen sind strafbar?

Geht es um Handlungen im Zusammenhang mit Drogen, ist beinahe jede denkbare Tätigkeit strafbar. Eine Ausnahme gilt dann, wenn eine behördliche Erlaubnis für die Tätigkeit vorliegt. Eine solche kann beispielsweise auf Grundlage der §§ 3 bis 11 BtMG erteilt werden (etwa, wenn die Betäubungsmittel für Arzneimittel oder Medizinprodukte oder auch zur Nutzung in speziellen Drogenkonsumräumen benötigt werden). Ohne das Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis sind sowohl der Anbau als auch der Handel, die Herstellung, die Inverkehrbringung von Drogen etc. strafbar. Sollten Sie sich hinsichtlich der Einholung einer behördlichen Erlaubnis beraten lassen wollen, stehen wir Ihnen bei Rechtsanwälte Göbel & Partner gerne zur Verfügung.

Anzahl Fälle Rauschgiftdelikte in Deutschland
Anzahl Fälle Rauschgiftdelikte in Deutschland - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

Was genau ist eigentlich ein Betäubungsmittel?

Diese Frage lässt sich anhand der Anlagen I – III des BtMG beantworten. Dort wird nämlich mit Hilfe dreier Gruppen, auf die gleich noch näher eingegangen werden soll, genau aufgelistet, welche Substanzen unter die Betäubungsmittel fallen.

Bei den erwähnten drei Gruppen handelt es sich um die „nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel“ (diese finden sich in Anlage I), die „verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel“ (Anlage II) sowie die „verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel“ (Anlage III). Um die Gruppen etwas einfacher verständlich zu machen, sollen nachfolgend zu jeder Gruppe einige beispielhafte Substanzen genannt werden, die sich eines gewissen Bekanntheitsgrades erfreuen:

Zu den Betäubungsmitteln der Gruppe I („nicht verkehrsfähig“) zählen (nicht abschließend) Cannabis, Heroin, Morphin, Codein und Meskalin. Bei Gruppe 3 („verkehrsfähig und verschreibungsfähig) zählen (ebenfalls nicht abschließend) Amphetamine, Opium und medizinischer Cannabis zu den bekannteren Substanzen. Die Betäubungsmittel aus Gruppe II sind eher weniger bekannt und werden meist als Grundstoffe zur Herstellung medizinischer Produkte verwendet.

Prozentuale Verteilung nach erfassten und aufgeklärten Fällen (Rauschgiftdelikte in Deutschland)
Prozentuale Verteilung nach erfassten und aufgeklärten Fällen (Rauschgiftdelikte in Deutschland) - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

Inwieweit spielt die jeweilige Menge des Betäubungsmittels eine Rolle?

Die jeweilige Menge ist (neben der Art der Droge) ein wesentlicher Faktor bei der Frage der Strafbarkeit. Insbesondere wenn es um die konkrete Strafzumessung geht (also darum, wie hoch die Strafe im Einzelfall bemessen wird), kann die Menge des Betäubungsmittels eine große Rolle spielen. Oftmals ist in diesem Kontext von einer „nicht geringen Menge“ die Rede. Wichtig ist jedoch, sich von dieser Formulierung nicht in die Irre führen zu lassen: Mit der Menge sind nämlich keinesfalls das Gewicht oder das Volumen der Droge selber gemeint. Stattdessen bezeichnet die Menge ausschließlich das Gewicht des in dem Betäubungsmittel enthaltenen Wirkstoffs. In der Konsequenz führt dies dazu, dass umso reiner eine Droge ist, umso höher wird die Strafe bei einer mit der Droge im Zusammenhang stehenden Straftat ausfallen.

Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht (Rauschgiftdelikte)
Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht (Rauschgiftdelikte) - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

Es gibt jedoch auch noch weitere Umstände, die bei der Strafzumessung relevant sind. Dazu gehört etwa die Frage, ob ein gewerbsmäßiger Handel mit Drogen stattfindet oder ob beispielsweise Drogen an Personen unter 18 Jahren verkauft wurden. Gerade in derartigen Fällen ist von einer erheblichen Strafe (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) auszugehen.

Noch höher (Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren) wird das Strafmaß ausfallen, wenn die Straftat dazu geführt hat, dass der Tod eines Menschen leichtfertig verursacht wurde oder wenn Mitglieder einer Bande die Straftat als solche begangen haben.

Prozentuale Verteilung nach Alter (Rauschgiftdelikte)
Prozentuale Verteilung nach Alter (Rauschgiftdelikte) - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

In diesen Fällen ist darüber hinaus zu beachten, dass das Gericht bei einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren keine Möglichkeit hat, diese zur Bewährung auszusetzen. Umso wichtiger ist es daher, sich – sollte Ihnen ein solches Delikt zur Last gelegt werden – schnellstmöglich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. Wir bei Göbel & Partner verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich des Betäubungsmittelrechts und vertreten Sie daher sehr versiert und kompetent. Aber auch wenn die Ihnen zur Last gelegte Tat mit einem niedrigeren Strafmaß bedroht ist, raten wir Ihnen dringend, sich frühestmöglich durch einen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen. Nicht selten ist es nämlich möglich (gerade, wenn es nur um eine geringe Menge an Betäubungsmitteln geht), eine Verfahrenseinstellung zu erzielen.

Prozentuale Verteilung nach Geschlecht (Rauschgiftdelikte)
Prozentuale Verteilung nach Geschlecht (Rauschgiftdelikte) - Stand 2022 - Quelle: https://www.bka.de

Wie wirkt es sich aus, wenn eine Rehabilitationsmaßnahme vorgesehen ist?

Häufig stehen Straftaten aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts im Zusammenhang mit einer krankhaften Drogenabhängigkeit. Ist dies der Fall und ist der Straftäter bereit, sich wegen seiner Drogenabhängigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme zu unterziehen sowie der Beginn der Maßnahme sichergestellt (oder hat die Maßnahme sogar bereits begonnen), besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass selbst eine nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe nicht angetreten werden muss. Grundlage hierfür ist § 35 BtMG, zu dem wir Ihnen ebenfalls jederzeit gerne weitere Auskünfte erteilen.

Gibt es die Möglichkeit als Kronzeuge auszusagen?

Neben der besonderen Regelung betreffend die Rehabilitationsmaßnahmen (siehe vorheriger Abschnitt) gibt es im Betäubungsmittelstrafrecht noch die spezielle Kronzeugenregelung des § 31 BtMG. Diese besagt, dass eine Strafe gemindert oder sogar gänzlich von ihr abgesehen werden kann, wenn der Straftäter Aufklärungshilfe leistet. Konkret bedeutet dies, dass der Täter über Wissen verfügen und dies auch offenbaren muss, welches zur Vermeidung oder wenigstens zur Aufdeckung von bestimmten Straftaten im Betäubungsmittelstrafrecht dient.

Auch wenn diese Möglichkeit vielleicht zunächst für viele sehr attraktiv erscheinen mag, sollte die Nutzung der Kronzeugenregelung doch immer ganz genau abgewogen werden. Wir beraten Sie dazu maßgeschneidert und sorgen dafür, dass Sie sich nicht von den Ermittlungsbehörden unter Druck gesetzt fühlen müssen. Wägen Sie Ihre Entscheidung genau ab und tätigen Sie niemals vorschnell irgendwelche Aussagen!

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