Über uns

Kanzlei Rechtsanwälte Göbel & Partner

Die Strafverteidiger der Rechtsanwaltskanzlei Göbel & Partner befassen sich an den Standorten Düsseldorf, Köln und Mönchengladbach schwerpunktmäßig mit dem allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht sind die strafrechtlich relevanten Rechtsgebiete unser tägliches Aufgabenfeld.

Aufgrund dieses Schwerpunktes arbeiten wir, ihre Strafverteidiger- und Fachanwaltskanzlei Göbel & Partner, nach unseren Leitprinzipien gezielt und fokussiert zum Wohle unserer Mandanten. Wir vertreten unsere Mandanten zudem bundesweit außergerichtlich und gerichtlich in Strafverfahren.

Rechtsanwälte Göbel & Partner
Rechtsanwälte Göbel & Partner Team
Karl Matthias Göbel in der JVA
Kanzlei Rechtsanwälte Göbel & Partner
Rechtsanwälte

Ihre Rechtsanwälte

Die Strafverteidiger der Kanzlei Rechtsanwälte Göbel & Partner sind für Sie da.

Kompetenz.

Tätigkeitsschwerpunkte unserer Strafverteidiger sind das Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und das allgemeine Strafrecht sowie die Verteidigung unserer Mandanten in Strafverfahren. Neben diesen strafrechtlichen Rechtsbereichen sind unsere Strafverteidiger individuell auch in weiteren Rechtsgebieten spezialisiert. Dadurch können wir unseren Mandanten umfassende Rechtsberatung und -verteidigung anbieten. Alles aus einer Hand.

Vertrauen.

Die Unvoreingenommenheit gegenüber unseren Mandanten und der vertrauensvolle Umgang mit dem jeweiligen Rechtsersuchen sind die Prämisse für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Wir setzen uns als Strafverteidiger gewissenhaft für die lückenlose Aufarbeitung der strafrechtlich relevanten Geschehnisse zur Entlastung unserer Mandanten ein.

Interessenvertretung.

Als Strafverteidiger sind wir streng parteiliche Interessenvertreter unserer Mandanten und tragen dafür Sorge, dass alle für unsere Mandanten entlastenden Umstände in ein Strafverfahren eingeführt werden. Wir erfüllen unsere Beistandsfunktion als Strafverteidiger bedingungslos zum Wohle unserer Mandanten.

Effektivität.

Strafverteidigung muss effektiv sein. Deshalb handeln wir als Strafverteidiger pragmatisch und konsequent, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Sei es bei der präventiven umfassenden Beratung von Privatpersonen und Unternehmen oder bei der Einleitung zweckmäßiger Schritte im Strafverfahren.

Strategie.

Ein strategisches und taktisch kluges Vorgehen ist insbesondere in Strafverfahren entscheidend. Unsere Strafverteidiger entwickeln in Absprache mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie, die auf eine schnelle und erfolgreiche Beendigung des Strafverfahrens abzielt und in schwierigen Situationen die zu erwartenden Sanktionen und Schäden so gering wie möglich hält.

Information.

Unsere Mandanten werden unverzüglich und vollumfassend über den aktuellen Stand behördlicher oder gerichtlicher Maßnahmen, den jeweiligen Verfahrensstand und die zweckmäßigerweise vorzunehmenden Schritte unserer Strafverteidiger unterrichtet, damit Ungewissheiten erst gar nicht entstehen.

Aktualität.

Im Strafrecht und Strafprozessrecht ändern sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung kontinuierlich die Gesetzeslage und die Auslegung materieller und prozessualer Strafrechtsnormen. Unsere Strafverteidiger haben die aktuellen Entwicklungen immer im Blick und bilden sich regelmäßig fort, damit unsere Mandanten den bestmöglichen Rechtsrat im Strafrecht sowie im Strafverfahren erhalten.

Erreichbarkeit.

Bei Vorfällen mit strafrechtlich relevantem Charakter ist oftmals ein schnelles und unkompliziertes Eingreifen eines Strafverteidigers dringend geboten, um weitreichende Schäden gesellschaftlicher, beruflicher oder privater Natur zu unterbinden oder zu begrenzen. Unsere Mandanten können auf uns zählen und in Notfällen sind wir 24 Stunden 7 Tage die Woche erreichbar, um schnellstmöglich vor Ort zu sein.

Rentabilität.

Die Mandatierung unserer Strafverteidiger stellt für unsere Mandanten einen Mehrwert dar, der sich in vielerlei Hinsicht bezahlt macht. Ob präventiver Rechtsrat oder rechtlicher Beistand im Strafverfahren benötigt wird – unsere Strafverteidiger können gerade vor oder zu Beginn eines Strafverfahrens auf den weiteren Verlauf zu Gunsten unserer Mandanten erheblichen Einfluss ausüben, zum anderen kann im laufenden Strafverfahren im besten Falle ein womöglich weitreichender Schaden verhindert oder auf ein Minimum reduziert werden.

Vertrauliche Beratung. Starker Schutz.

Wir wissen, dass es um mehr geht als nur Recht - es geht um Ihr Leben und Ihre Zukunft. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine vertrauliche Beratung zu erhalten.

Strafverteidiger und Rechtsanwalt Karl Matthias Göbel CTA Karl Matthias Göbel - Strafverteidiger